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Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)


Der Markt Trappstadt ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für seine Gewerbebetriebe sowie seine Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse voranzutreiben. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen werden.


Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wird der Markt Trapppstadt durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

 

Verfahrens- / Förderfortschritte:

8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 05.05.2022)

7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 05.05.2022)

6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 14.04.2022)

5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 09.03.2022)

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 02.11.2021)

3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 02.11.2021)

2. Markterkundung - Bekanntmachung (22.07.2021)

1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet (22.07.2021)

 


Veröffentlichung vom 05.05.2022

 

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) finden Sie hier:
 

Fördersteckbrief des Marktes Trappstadt

 

Trappstadt, den 05.05.2022


Michael Custodis
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 05.05.2022

 

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen dem Markt Trappstadt und der Arbeitsgemeinschaft „Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH | süc//dacor GmbH“

 

Der Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zwischen dem Markt Trappstadt und der Arbeitsgemeinschaft „Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH | süc//dacor GmbH“ wurde am 26.04.2022 unterzeichnet.


Hinten von links: Anna Bögner (VGem Bad Königshofen i. Gr.), Thorsten Seufert (Abteilungsleiter Datennetze, Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH), Frank Reichert (Landkreis Rhön-Grabfeld, Stabsstelle Kreisentwicklung)
Vorne von links: Gerald Kastner (Hauptabteilungsleiter Informationstechnik/Glasfaser, Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH), Michael Custodis (Bürgermeister des Marktes Trappstadt), Uwe Meyer (Geschäftsführer, süc // dacor GmbH)
Foto: Michael Heß (VGem Bad Königshofen i. Gr.)


Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Musterkooperationsvertrag (Wirtschaftlichkeitslücke) in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsunterlagen keine diesbezüglichen Änderungen ergeben. Die dahingehende Stellungnahme des Marktes Trappstadt finden Sie hier:

Stellungnahme des Marktes Trappstadt zum Abschluss des Kooperationsvertrages

 

Trappstadt, den 05.05.2022


Michael Custodis
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 14.04.2022

 

Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie

 

Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie ist am 08.04.2022 beim Markt Trappstadt eingegangen.

 

Trappstadt, den 14.04.2022


Michael Custodis
1. Bürgermeister

 

 


Veröffentlichung vom 09.03.2022

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

 

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Marktgemeinderat des Marktes Trappstadt in seiner Sitzung vom 24.02.2022 das Angebot der Bietergemeinschaft „Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH | süc//dacor GmbH“ ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird.

Der Markt Trappstadt beabsichtigt deshalb, mit der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) „Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH | süc//dacor GmbH“ einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen. Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständigen Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.

Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:

Bekanntmachung des Marktes Trappstadt bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Trappstadt, den 09.03.2022


Michael Custodis
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 02.11.2021

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR)

 

Der Markt Trappstadt führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.

Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens. Die Bieter haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Markt Trappstadt die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Der Markt Trappstadt behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.
 

Den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren finden Sie hier:

 

* Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Gemeindegebietes des Marktes Trappstadt beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse  zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.

 

Die Angebote sind bis zum 20.12.2021, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Markt Trappstadt
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Bürgermeister Michael Custodis

Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.


schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 1-facher Fertigung einzureichen.

 

Trappstadt, den 02.11.2021


Michael Custodis
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 02.11.2021

 

Markterkundung - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Der Markt Trappstadt hat im Zeitraum vom 22.07.2021 bis zum 06.09.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens des Marktes Trappstadt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
 

Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.

 

Trappstadt, den 02.11.2021


Michael Custodis
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 22.07.2021
 

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198

 

Der Markt Trappstadt gibt den Netzbetreibern, Infrastrukturinhabern und Investoren unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen unter dem Punkt "Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet" gemäß Ziffer 4.4 der Bayerischen Gigabitrichtlinie durch diese Bekanntmachung die Gelegenheit, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen (Markterkundung):
 

1. Ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in den kommenden drei Jahren geplant und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) wird dieser Ausbau führen?
2. Enthält die Darstellung der Ist-Versorgung Fehler?
3. Wurde Infrastruktur nach dem Stichtag 1. Juli im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt?
4. Sollen im Rahmen eines künftigen Auswahlverfahrens räumliche Lose gebildet werden?


Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR)



Barrierefreiheit

Gottesdienst-

ordnung

vom 30.11.2015

bis 10.01.2016

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Anschrift
Markt Trappstadt
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

Tel 09765 / 681
Fax 09761 / 395224


Öffnungszeiten

 

Verwaltungsgemeinschaft

Bad Königshofen i. Gr.

Josef-Sperl-Straße 3

97631 Bad Königshofen i. Gr.

 

Tel. 09761 / 4020

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Montag
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Dienstag   08.00 - 12.30 Uhr   und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch   08.00 - 12.30 Uhr  
   
 
Donnerstag   08.00 - 12.30 Uhr   und 13.30 - 17.30 Uhr
Freitag   08.00 - 12.00 Uhr