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Ausbau der Breitbandversorgung

 

Der Markt Trappstadt ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für seine Gewerbebetriebe sowie seine Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Ortsbereichen signifikant aufzuwerten.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden. Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird der Markt Trappstadt durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.
 


Verfahrens- / Förderfortschritte:

8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 18.12.2017)

7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 18.12.2017)

6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 01.12.2017)

5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 22.08.2017)

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 19.09.2016)

3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 19.09.2016)

2. Markterkundung - Bekanntmachung (22.06.2016)

1. Ergebnis der Bestandsaufnahme (22.06.2016)

 


Veröffentlichung vom 18.12.2017

 

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

 

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:


Fördersteckbrief des Marktes Trappstadt

 

Trappstadt, den 18.12.2017

 

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 18.12.2017

 

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen dem Markt Trappstadt und der süc // dacor GmbH

 

Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen dem Markt Trappstadt und der süc // dacor GmbH wurde am 26.09.2017 unterzeichnet.

Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden. Die dahingehende Stellungnahme des Marktes Trappstadt finden Sie hier:

Stellungnahme des Marktes Trappstadt zum Abschluss des Kooperationsvertrages

 

Trappstadt, den 18.12.2017

 

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 01.12.2017

 

Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung

 

Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 01.12.2017 durch Herrn Finanz- und Heimatstaatssekretär Albert Füracker an Herrn Bürgermeister Michael Custodis überreicht.


Herr Finanz- und Heimatstaatssekretär Albert Füracker, Herr Bürgermeister Michael Custodis

 

Trappstadt, den 01.12.2017
 

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 22.08.2017

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung


Dem Markt Trappstadt lagen innerhalb der Angebotsfrist insgesamt zwei Angebote von Netzbetreibern vor, welche im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurden.

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Marktgemeinderat des Marktes Trappstadt in seiner Sitzung vom 06.07.2017 das Angebot der süc // dacor GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Der Markt Trappstadt beabsichtigt deshalb, mit der süc // dacor GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.

Die von der süc // dacor GmbH ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft. Die Prüfungsfeststellung wurde durch ein im Rahmen der Nachverhandlungen vorgelegtes modifiziertes Ausbauangebot ausgeräumt. Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur kann abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen werden.

Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
 

Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:

Bekanntmachung des Marktes Trappstadt bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

 

Trappstadt, den 22.08.2017
 

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 19.09.2016

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)


Der Markt Trappstadt führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Markt Trappstadt die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)


Die Teilnahmeanträge sind bis zum 24.10.2016, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Markt Trappstadt
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.


schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.

 

Trappstadt, den 19.09.2016
 

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 19.09.2016

 

Markterkundungsverfahren - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014


Der Markt Trappstadt hat im Zeitraum vom 22.06.2016 bis zum 28.07.2016 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens des Marktes Trappstadt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)


Der Markt Trappstadt setzt das Verfahren mit folgendem (geänderten) Erschließungsgebiet fort:

Erschließungsgebiet nach der Markterkundung
 

Trappstadt, den 19.09.2016

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 22.06.2016
 

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14
 

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Trappstadt gemäß Nr. 4.3 ff. BbR die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:

1. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen,

2. zur dokumentierten Ist-Versorgung und

3. zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
 

Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)


Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 28.07.2016 an folgende Adresse zu richten:

Markt Trappstadt
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

 

Vielen Dank für Ihre Mühe!
 

Trappstadt, den 22.06.2016

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 22.06.2016
 

Ergebnis der Bestandsaufnahme

Darstellung der Ist-Versorgung im Ortsbereich "Trappstadt - Ost"

 

Der Markt Trappstadt hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet für den Ortsbereich "Trappstadt - Ost" festgelegt. Das festgelegte Gebiet ist zusammen mit der aktuellen Ist-Versorgung dieses Ortsbereiches in der folgenden Karte dargestellt:


Darstellung der Ist-Versorgung im PDF-Dateiformat
 

Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie die Darstellung der Ist-Versorgung als PDF-Datei herunterladen und detailiert betrachten.

 

Tabellarische Darstellung des Ergebnisses der Bestandsaufnahme im vorläufig festgelegten Erschließungsgebiet:

Download (Mbit/s)

 

 

<= 15 Mbit/s Down /

1 Mbit/s Up

16 Mbit/s Down /

1 Mbit/s Up

>= 30 Mbit/s Down /

2 Mbit/s Up

Ja Nein z.T. Ja Nein z.T. Ja Nein z.T.
Vorläufiges Erschließungsgebiet   X   X       X  

 

Trappstadt, den 22.06.2016

Michael Custodis
1. Bürgermeister



Barrierefreiheit

Gottesdienst-

ordnung

vom 30.11.2015

bis 10.01.2016

mehr ...


Anschrift
Markt Trappstadt
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

Tel 09765 / 681
Fax 09761 / 395224


Öffnungszeiten

 

Verwaltungsgemeinschaft

Bad Königshofen i. Gr.

Josef-Sperl-Straße 3

97631 Bad Königshofen i. Gr.

 

Tel. 09761 / 4020

Fax. 09761 / 402 - 59

Öffnungszeiten

Montag
  08.00 - 12.30 Uhr   und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag   08.00 - 12.30 Uhr   und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch   08.00 - 12.30 Uhr  
   
 
Donnerstag   08.00 - 12.30 Uhr   und 13.30 - 17.30 Uhr
Freitag   08.00 - 12.00 Uhr