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Ausbau der Breitbandversorgung
Der Markt Trappstadt ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für seine Gewerbebetriebe sowie seine Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Ortsbereichen signifikant aufzuwerten.
Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.
Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden. Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird der Markt Trappstadt durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.
Verfahrens- / Förderfortschritte:
8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 18.12.2017)
7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 18.12.2017)
6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 01.12.2017)
5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 22.08.2017)
4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 19.09.2016)
3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 19.09.2016)
2. Markterkundung - Bekanntmachung (22.06.2016)
1. Ergebnis der Bestandsaufnahme (22.06.2016)
Veröffentlichung vom 18.12.2017
Fördersteckbrief
Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:
Fördersteckbrief des Marktes Trappstadt
Trappstadt, den 18.12.2017
Michael Custodis
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 18.12.2017
Kooperationsvertrag
Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen dem Markt Trappstadt und der süc // dacor GmbH
Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen dem Markt Trappstadt und der süc // dacor GmbH wurde am 26.09.2017 unterzeichnet.
Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden. Die dahingehende Stellungnahme des Marktes Trappstadt finden Sie hier:
Stellungnahme des Marktes Trappstadt zum Abschluss des Kooperationsvertrages
Trappstadt, den 18.12.2017
Michael Custodis
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 01.12.2017
Zuwendungsbescheid
Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung
Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 01.12.2017 durch Herrn Finanz- und Heimatstaatssekretär Albert Füracker an Herrn Bürgermeister Michael Custodis überreicht.
Herr Finanz- und Heimatstaatssekretär Albert Füracker, Herr Bürgermeister Michael Custodis
Trappstadt, den 01.12.2017
Michael Custodis
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 22.08.2017
Auswahlverfahren - Ergebnis
Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Dem Markt Trappstadt lagen innerhalb der Angebotsfrist insgesamt zwei Angebote von Netzbetreibern vor, welche im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurden.
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Marktgemeinderat des Marktes Trappstadt in seiner Sitzung vom 06.07.2017 das Angebot der süc // dacor GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Der Markt Trappstadt beabsichtigt deshalb, mit der süc // dacor GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.
Die von der süc // dacor GmbH ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft. Die Prüfungsfeststellung wurde durch ein im Rahmen der Nachverhandlungen vorgelegtes modifiziertes Ausbauangebot ausgeräumt. Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur kann abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen werden.
Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:
Trappstadt, den 22.08.2017
Michael Custodis
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 19.09.2016
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
Der Markt Trappstadt führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Markt Trappstadt die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 24.10.2016, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle
Markt Trappstadt
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.
schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.
Trappstadt, den 19.09.2016
Michael Custodis
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 19.09.2016
Markterkundungsverfahren - Ergebnis
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014
Der Markt Trappstadt hat im Zeitraum vom 22.06.2016 bis zum 28.07.2016 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie folgendem Dokument entnehmen:
Der Markt Trappstadt setzt das Verfahren mit folgendem (geänderten) Erschließungsgebiet fort:
Erschließungsgebiet nach der Markterkundung
Trappstadt, den 19.09.2016
Michael Custodis
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 22.06.2016
Markterkundung - Bekanntmachung
Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Trappstadt gemäß Nr. 4.3 ff. BbR die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:
1. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen,
2. zur dokumentierten Ist-Versorgung und
3. zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:
Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 28.07.2016 an folgende Adresse zu richten:
Markt Trappstadt
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Trappstadt, den 22.06.2016
Michael Custodis
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 22.06.2016
Ergebnis der Bestandsaufnahme
Darstellung der Ist-Versorgung im Ortsbereich "Trappstadt - Ost"
Der Markt Trappstadt hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet für den Ortsbereich "Trappstadt - Ost" festgelegt. Das festgelegte Gebiet ist zusammen mit der aktuellen Ist-Versorgung dieses Ortsbereiches in der folgenden Karte dargestellt:
Darstellung der Ist-Versorgung im PDF-Dateiformat
Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie die Darstellung der Ist-Versorgung als PDF-Datei herunterladen und detailiert betrachten.
Tabellarische Darstellung des Ergebnisses der Bestandsaufnahme im vorläufig festgelegten Erschließungsgebiet:
Download (Mbit/s)
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<= 15 Mbit/s Down / 1 Mbit/s Up |
16 Mbit/s Down / 1 Mbit/s Up |
>= 30 Mbit/s Down / 2 Mbit/s Up |
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Ja | Nein | z.T. | Ja | Nein | z.T. | Ja | Nein | z.T. | |
Vorläufiges Erschließungsgebiet | X | X | X |
Trappstadt, den 22.06.2016
Michael Custodis
1. Bürgermeister