Sitzungsinfo

Aus der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2025

Das Hauptthema der Sitzung war die Vorstellung des Jahresforstbetriebsplans durch den Revierleiter, weshalb im Vorab eine Waldbegehung stattfand.

Weiterhin galt es noch über eine Anschaffung für den Bauhof zu befinden, den Pachtvertrag für die PV-Anlage Trappstadt Nord anzupassen und den Auftrag für die Kanalsanierung in Alsleben zu vergeben. 

Doch zunächst besuchten die Gemeinderäte gemeinsam mit Revierleiter Florian Höhn mehrere Punkte im Wald in Trappstadt, wo sie über den aktuellen Stand der Arbeiten und der Maßnahmen unterrichtet wurden. 

Wie bereits berichtet, gab es im sogenannten Gertenholz in Trappstadt Neuerungen, die durch die PEFC Richtlinien und Zertifizierungsvorschriften den Rechtlern auf's Auge gedrückt wurden. Diese waren in einem Infotermin und nochmals in einer Versammlung erläutert worden und hatten viele Fragen aufgebracht und auch kritische Stimmen geweckt. Im Nachgang lobte der Förster die Arbeit und das Einhalten der Regeln durch die Holzrechtler ausdrücklich und bestätigte, dass für dieses Jahr die Bestimmungen aus dem PEFC eingehalten wurden. Ein besonderes Lob sprach er der Vorstandschaft der Rechtler aus und dankte im speziellen dem Vorsitzenden Matthias Zeitz für dessen Einsatz bei der Umsetzung. Allerdings gilt es nun in jedem Jahr sich an das geltende Recht zu halten, da eine Reauditierung jederzeit erfolgen kann.

Als ein weiterer Punkt im Forst wurde das Tannig in der Nähe des Hammelsees begannen, da hier in einem kleinen Bereich mehrere Stationen des Waldumbaus aneinander grenzen. Hier zeigte er in mehreren Stationen die Naturverjüngung auf, welche an mehreren Stellen durch sogenannte Hordengatter vor Wildverbiss geschützt werden.

Zurück im Sitzungszimmer in Alsleben erläuterte er den aktuellen Betriebsplan. Durch den Klimawandel und gehäufte Schadereignisse, wie Käferbefall und Wildbruch, sind einige Nutzungspläne nicht vollständig eingehalten worden, so ist in der Endnutzung noch Potential vorhanden, in den jüngeren Beständen musste im Gegenzug aber mehr Holz als geplant entnommen werden. Ziel der Revierleitung und der Gemeinde sollte es sein, hier mit einer passenden Strategie aus Naturverjüngung und gezielter Aufforstung von besonders Trockenheitsresisenten Baumarten einen Umbau zu bewerkstelligen, welcher die Zukunft des Waldes bewahren soll.

Im betrieblichen Ergebnis schlägt dies sich natürlich auch mit erhöhten Ausgaben nieder, sodass für dieses Haushaltsjahr mit einem negativen Ergebnis gerechnet werden muss, was aber das Gremium billigend in Kauf nimmt, da der Erhalt unseres Waldes für kommende Generationen deutlich wichtiger ist als kurzfristige Gewinne aus überzogener Holzentnahme.

Im öffentlichen Teil galt es im Anschluss noch die Jahresrechnung für 2024 zu genehmigen, welcher bereits in einer vorherigen Sitzung und der Rechnungsprüfung ausführlich behandelt worden war. Da es hier keine Beanstandungen gab, wurde dieser einstimmig angenommen. 

Für den gemeindlichen Bauhof wurde ein Baggerlader gekauft. Dies war bereits in der ersten Sitzung des Jahres mit dem Gemeindearbeiter besprochen worden. Dieser soll den Bauhof unabhängiger von Dienstleistern machen, da die Gemeinde immer auf die Unterstützung durch Leihmaschinen angewiesen war. Im Haushalt war eine Summe von 35.000 € angesetzt worden, die erworbene Maschine lag inklusive der Überführung und Zulassung bei 41.600 €. Hier galt es noch nachträglich der Auftragsvergabe und der überplanmäßigen Ausgabe zuzustimmen, was auch vom Gremium durchgeführt wurde.

Letztlich erwartet die Gemeinde hier Ersparnisse und eine erhöhte Flexibilität des Bauhofs in den kommenden Jahren.

Der Nutzungsvertrag für die Freiflächenphotovoltaikanlage in Trappstadt wurde ebenfalls in den Details angepasst, wie beide Verträge in Alsleben, so wurde hier ebenfalls mehrheitlich zugestimmt.

Zuletzt galt es noch aus dem Ergebnis der Submission für die Baumaßnahme “Am oberen Tor” in Alsleben den Auftrag für die Erneuerung des Mischwasserkanals zu vergeben.

Günstigster Anbieter war hier die Hildburghäuser Baugesellschaft, welche den Zuschlag bei einem Angebot von knapp 160.000 € brutto erhielt.

Im Anschluss gab Bürgermeister Custodis noch einige Informationen zum Stand WK5, hier verwies er noch auf einen Pressetermin mit dem Landrat und die Absicht ein Rundschreiben an die Grundstückseigentümer zu versenden.

Auch wurden in allen Sitzungen unter dem Tagesordnungspunkt Anfrage gemäß §26 der Geschäftsordnung verschiedene Themen besprochen und angebracht. Allerdings findet hier keine Beschlussfassung statt, aber oftmals kommen diese hier angesprochenen Themen in einer späteren Sitzung auf die Tagesordnung. Manchmal lassen sich diese auch durch die Gemeindearbeiter beheben oder durch ein kurzes Gespräch mit Anliegern lösen.

Es sei zusätzlich darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat für gewöhnlich jeden zweiten Donnerstag im Monat tagt, der genaue Termin hängt an der Gemeindeinformationstafel aus. Gerne begrüßen wir dabei Zuhörer, die so aus erster Hand erfahren können, wie Beschlüsse gefasst und Entscheidungen getroffen werden. Oftmals werden Ergebnisse kritisiert, ohne die Zwänge und Auflagen zu kennen, welche dazu führen. Es sei also jedem ans Herz gelegt, sich darüber zu informieren. 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 16.04.2025

Am 16. April tagte der Gemeinderat in seiner dritten Sitzung des Jahres wieder in Alsleben. Im Rahmen der Tagesordnung war die Planungsvorstellung zur Kanal- und Straßensanierung in Trappstadt ein großer Teil des Abends reserviert. Aber auch zwei Bauanträge galt es zu behandeln und zwei Straßenabschnitte zu widmen. 

Auch die Strombeschaffung der Gemeinde galt es auszuschreiben und die neue Gebührensatzung für den Friedhof in Alsleben zu erlassen. Später wurden noch die Nachträge der Pachtverträge der PV Anlagen in Alsleben behandelt.

Zu Beginn der Sitzung erläuterte Herr Kirchner vom gleichnamigen Planungsbüro den finalen Plan der seit fast zwei Jahrzehnten anstehenden Kanalsanierung. Hier genauer den zweiten Ausbauschritt, nachdem 2012 der Erste mit dem Ausbau des Kanals am Mühlbach begonnen wurde. Die Verzögerungen waren vielfältiger Natur geschuldet, aber der aktuelle Zustand des Kanals und auch die anhaltenden Schwierigkeiten bei Starkregenereignissen dulden keinen Aufschub mehr. 

Der Bau soll im Kirchweg beginnen und im Bereich am Weikers und in der Schlechtsarter Straße enden. Bei diesem Umbau wird nicht nur der vorhandene Mischwasserkanal ausgetauscht und auf neue Dimension gebracht, auch die Trinkwasserleitung wird ausgetauscht und die Fahrbahn, sowie der Gehweg werden erneuert. Erschwert wird dieses Bauvorhaben zusätzlich noch durch den Oberflächenwasserkanal des Mühlbachs, der ebenfalls im Straßenbereich verrohrt und geführt ist. Dieser kreuzt auch die Versorgungsleitungen und dies soll nach der neuen Planung möglichst vermieden werden. Dieser Kanal bleibt an sich erhalten und muss im Bau entsprechend geschont werden. Die Baukosten belaufen sich laut Planung auf insgesamt etwa 1,1 Millionen Euro. Hier werden noch Zuschüsse aus Fördermitteln abgezogen, weiterhin anteilige Zahlung des Wasserzweckverbands und des Straßenbauamts. Genauere Kosten können erst nach der erfolgten Ausschreibung und Vergabe genannt werden. Der Terminplan ist sicherlich ambitioniert, aber laut Herr Kirchner im Rahmen des Machbaren, so soll die öffentliche Ausschreibung im Juni erfolgen, die Vergabe im Juli und somit spätestens im August der Baubeginn. Als Nettobauzeit veranschlagt er etwa ein Jahr, was ein Bauende ungefähr in der Mitte 2026 erwarten lässt.

Im Rahmen der Vorstellung konnte er Fragen zu den Schwierigkeiten und Herausforderungen der Baustelle sachkundig beantworten und verdeutlichte mehrmals seine Kenntnisse der Gegebenheiten und der Planung, somit stimmte der Gemeinderat den Planungen und der Durchführung entsprechend dieser zu.

Im folgenden Tagesordnungspunkt verabschiedete das Gremium eine erneute Stellungnahme für den regionalen Planungsverband Main-Rhön, um eine Streichung des Windvorranggebiets WK5 in der Gemarkung Alsleben zu erreichen. Auch hier sprechen sich alle Mitglieder gegen die Errichtung von Windkraftanlagen aus, auch wenn der Einfluss der Gemeinde auf die Planung gering ist, aber der Widerstand wird nicht aufgegeben.

Bei den Bauangelegenheiten gab es wieder zwei Anträge, so zum einen ein Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Werkstatt für Land- und Baumaschinen mit Wohnhaus und Garagenneubau in Alsleben. Unter diesem sperrigen Titel verbirgt sich die Absicht eines Bürgers, eine entsprechende Werkstatt im Außenbereich der Gemarkung zu errichten. Direkt am Ortsrand liegend ist die Erschließung problemlos möglich, da aber eine gemeindliche Ausnahme erteilt werden muss, wurde der Antrag von den Anwesenden ausführlich und auch kontrovers diskutiert. Letztlich gab die Absicht eine Gewerbegründung zu unterstützen und einem jungen Einwohner eine Gelegenheit im Ort zu bieten den Ausschlag in dieser Einzelfallentscheidung positiv für die Anfrage auszusprechen. 

Weiterhin wurde dem Marktgemeinderat ein Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung von 2028 vorgelegt. Diese war bereits einmal verlängert worden, auch hier spricht aus Sicht des Gremiums nichts dagegen diesen Antrag zu verlängern.

Die neue Erschließungsstraße im Neubaugebiet in Alsleben musste nicht offiziell als Verkehrsweg  gewidmet werden und erhält nunmehr offiziell den Namen Bergblick inklusive der zugehörigen Hausnummern. Gleiches galt auch für den Straßenbereich des Dorfplatzes in Trappstadt, welcher im Zuge der Dorferneuerung in Trappstadt hergestellt worden war. In beiden Fällen war es letztlich eine reine Formalität, der keiner widersprechen wollte.

Als vorletzter öffentlicher Tagesordnungspunkt wurde noch das auslaufen der aktuellen Stromlieferverträge behandelt. Wie auch schon in vorherigen Perioden soll der Stromeinkauf der bayerischen Kommunen über eine Bündelausschreibung erfolgen, um so deutlich bessere Einkaufspreise zu erzielen. Als Kooperationspartner hatte die enPortal GmbH den Zuschlag in einer Ausschreibung erhalten. Es galt nun noch dies als Gemeinde zu bestätigen, um an dieser gemeinsamen Ausschreibung teilzunehmen, was der Gemeinderat einhellig bejahte. 

Zuletzt galt es noch den Billigungsbeschluss zur bereits mehrfach behandelten neuen Gebührensatzung für den Friedhof in Alsleben zu behandeln. Da das Thema und die Höhe der Gebühren bereits festgelegt waren, stimmte der Gemeinderat zu und bestätigte somit die Satzung für den Zeitraum bis 2028. Im Anschluss gab es bei der Anfrage im öffentlichen Teil noch einige Punkte zu Reparaturen am Friedhof in Alsleben und zur dortigen Ordnung und Pflege, da das Gremium bereits beim Thema war.

Im folgenden nichtöffentlichen Teil gab es noch Anpassungen zu den Nutzungsverträgen beider PV-Freiflächenanlagen in Alsleben. So wurde der Name des Betreibers gewechselt und einige Formalitäten angepasst. Die geänderten Verträge waren bereits durch die Verwaltung geprüft worden und es wurden hier keine Mängel festgestellt oder beanstandet. Hier stimmte das Gremium mehrheitlich der Änderung der bestehenden Pachtverträge zu.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.03.2025

Am 25. März traf sich das Gremium im Feuerwehrgerätehaus in Alsleben zur 2.Sitzung des Jahres. Im öffentlichen Teil der Sitzung galt es über den Haushalt für das laufende Jahr zu beschließen, sowie zwei Bauanträge zu behandeln. Im nichtöffentlichen Teil wurde das Haushaltskonsolidierungskonzept, die Inseratsentgelte für das Gemeindeblatt, behandelt.

Der Haushalt für 2025 wurde durch die Kämmerin Julia Freibott dem Gremium vorgestellt. Grundlegende Entwicklungen, wie der demographische Wandel, aber auch die kommunalen Kernaufgaben und die komplexeren Verwaltungsaufwände lassen wie in den vorangegangenen Jahren die Summen steigen.

Auch sind Investitionen in den Ortsteilen geplant, so im Rahmen der Kanalbauarbeiten in Trappstadt oder die Straßensanierung in Alsleben, bei denen die Gemeinde entsprechende Anteile aufwenden muss. Auch weitere Investitionen in den Gemeindebauhof und die Feuerwehr stehen an und sind auch notwendig. Hier profitiert der Gemeindehaushalt von Zuwendungen aus der Stabilisierungshilfe, ohne die diese nicht getätigt werden könnten.

Bei allen aufkommenden Fragen konnte die Kämmerin umfassend und kompetent das Gremium aufklären und somit Unklarheiten bereits zu Beginn beseitigen.

Nach der Vorstellung des Vorberichts für 2025 und des Haushaltsplans für das selbige Jahr, sowie des Finanzplans für die kommenden Jahre bis 2028 konnte über den Haushalt, den Finanzplan und den Stellenplan abgestimmt werden.

Das Gremium sprach sich einhellig für den Vorschlag der Kämmerei aus, lediglich bei der Gewerbesteuer wurde eine Erhöhung auf 360 v.H. festgesetzt.

Der gemeindliche Haushalt gliedert sich folgend, der Verwaltungshaushalt auf 2,310 Millionen Euro und der Vermögenshaushalt auf 1,835 Millionen Euro.

Im Anschluss an die Haushaltsthemen wurden im Bereich der Bauangelegenheiten noch zwei Bauanträge behandelt, ein dritter Antrag wurde wegen Unvollständigkeit von der Verwaltung an den Bauherren zurück gegeben, da hier noch einige Unterlagen fehlten.

Im ersten Antrag wurde der Neubau einer weiteren Lagerhalle, als Leichtbauhalle, in Alsleben behandelt. Da in diesem Bereich kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt und die Errichtung einer weiteren Lagerhalle neben der Bestehenden keine negativen Auswirkungen hat, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Lediglich die Rückhaltung von Niederschlagswasser zum Schutz der weiteren Kanalanlieger soll geprüft und eingebunden werden.

Im zweiten Antrag möchte der Bauherr eine Wohnung in ein bestehendes Nebengebäude in Trappstadt einbauen. Auch hier liegt kein verbindlicher Bebauungsplan vor, da sich aber die Nutzung und Bauweise in die Umgebung gut einfügt und auch die Grundstücksanlieger ihr Einverständnis erklärt haben, konnte auch hier das Einvernehmen erteilt werden. Wir als Gemeinde sind froh, dass junge Menschen in der Gemeinde investieren und hier im Ort ihre persönliche Zukunft sehen.

Hiermit endete auch die öffentliche Sitzung und im folgenden Teil wurde noch über das Haushaltskonsolidierungskonzept gesprochen, welches für die Beantragung der Stabilisierungshilfe benötigt wird. Dies wird nunmehr seit mehreren Jahren fortgeschrieben und belegt die Wege und Investitionen der Gemeinde, um eine sinngemäße Verwendung der Mittel zu dokumentieren.

Das Konzept wurde einstimmig angenommen und wir sind guter Hoffnung auch für das kommende Jahr nochmals aus den Fördertöpfen berücksichtigt zu werden.

Die Gemeinde Trappstadt ist seit der Gründung Miteigentümer der BioRest GmbH in Herbstadt, in der aus Lebensmittelabfällen Biogas hergestellt wird. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit entsprechenden Entsorgungsunternehmen, welche die Abfälle anliefern, sollen diese Unternehmen ebenfalls Gesellschafter werden können. 

Der Geschäftsanteil ist in diesem Zusammenhang eher symbolisch und liegt jeweils unter 1% des Eigenkapitals, dennoch müssen alle anderen Gesellschafter der Aufnahme weiterer zustimmen. 

Hier folgte das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung und der Geschäftsführung und stimmte der Aufnahme der neuen Gesellschafter zu.

Im Rahmen des Haushalts ist natürlich jede Ausgabe der Gemeinde immer wieder auf dem Prüfstand, so auch die Kosten für das Gemeindeblatt. Nach Prüfung durch die Verwaltung sieht sich die Gemeinde gezwungen die Inseratsentgelte anzuheben.

Die alten Gebühren wurden augenscheinlich noch 1:1 aus der Umstellung auf den Euro beibehalten und sind nicht mehr zeitgemäß. Die neuen Gebühren betragen ab dieser Ausgabe nunmehr 60 € für die ganze Seite und dazu analog die Teilbeträge bis zu 15 € für eine viertel Seite, jeweils inklusive der Umsatzsteuer.

Auch erhält die Gemeinde Spenden und Zuwendungen von Unternehmen und Privatpersonen, deren Annahme und Zweckverwendung durch den Gemeinderat geprüft und genehmigt werden. So hatte in 2024 die Fa. Nelskamp 2.500 € für die Jugendförderung in Alsleben gespendet.

Im Rahmen der Anfrage wurden noch der Stand zur Änderung des Regionalplans behandelt, leider konnte hier nichts neues zum WK5 berichtet werden.

Auch eine Bedarfsumfrage in Zusammenarbeit mit dem Kindergarten in Trappstadt kam zur Sprache.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 06.02.2025

Am 06. Februar tagte das Gremium zum ersten Mal in 2025. Zu Beschluss standen unter anderem der Antrag des AMC Bad Königshofen für eine Strecke auf Gemeindegrund zur Grabfeldrally 2025, die Feststellung der Jahresrechnung 2023 mit entsprechender Entlastung, sowie die Gebührenkalkulation für den Friedhof in Alsleben. 

Zu Beginn der Sitzung stellten zwei Vertreter des AMC Bad Königshofen die Planungen für die Grabfeldrally 2025 vor. In diesem Jahr soll wieder, nach mehrjähriger Pause, eine Wartungsprüfung auf Gemeindegrund stattfinden. Die Rally findet am 05.07.2025 statt und der Streckenverlauf soll zwischen 13:00 und 22:00 Uhr gesperrt sein. Nach einigen Diskussionsbeiträgen, bei denen es um die Belange der Landwirte und Bedenken hinsichtlich des Naturschutz ging, wurde die Erlaubnis erteilt, einen Teil der Grabfeldrally auf dem Gemeindegebiet abzuhalten. 

Nachdem die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 im November in der Verwaltungsgemeinschaft durch das Gremium geprüft worden war und es in diesem Zusammenhang keine Beanstandungen gab, galt es die Jahresrechnung noch zu beschließen und somit als dauerhafte Anlage der Niederschrift festzustellen. Dies wurde auch einstimmig freigegeben und somit wurde auch die Jahresrechnung entlastet.

Für den Friedhof in Alsleben wurde bereits in 2024 die neue Kalkulation der Gebühren behandelt und eine Empfehlung an die Verwaltung gegeben. Nun wurde die finale Abrechnung für den Zeitraum 2021 - 2024 betrachtet und eine Unterdeckung von 6.700,00 € über den gesamten Zeitraum stehen zu Buche. Das Gremium ist sich einig, dass dieser Fehlbetrag nicht in die Kalkulation für den Folgezeitraum übernommen wird um so die bereits steigenden Gebühren nicht noch zusätzlich zu belasten.

Weiterhin galt es auch für den Zeitraum 2025 - 2028 die aktualisierte Gebührensatzung anzuerkennen. Hier wird es weitere Erhöhungen der Gebühren geben, Ziel der Gemeinde war es jedoch, diese so niedrig als möglich zu halten. Im Rahmen der schwierigen Haushaltslage und den Belangen der Stabilitätshilfe konnte aber von einer Preissteigerung nicht abgesehen werden.

Auch wurden in allen Sitzungen unter dem Tagesordnungspunkt Anfrage gemäß §26 der Geschäftsordnung verschiedene Themen besprochen und angebracht. Allerdings findet hier keine Beschlussfassung statt, aber oftmals kommen diese hier angesprochenen Themen in einer späteren Sitzung auf die Tagesordnung. Manchmal lassen sich diese auch durch die Gemeindearbeiter beheben, oder durch ein kurzes Gespräch mit Anliegern lösen. 

Es sei zusätzlich darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat für gewöhnlich jeden zweiten Donnerstag im Monat tagt, der genaue Termin hängt an der Gemeindeinformationstafel aus. Gerne begrüßen wir dabei Zuhörer, die so aus erster Hand erfahren können, wie Beschlüsse gefasst und Entscheidungen getroffen werden. Oftmals werden Ergebnisse kritisiert, ohne die Zwänge und Auflagen zu kennen, welche dazu führen. Es sei also jedem ans Herz gelegt sich darüber zu informieren.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2024

Am 12. Dezember traf sich das Gremium zur 13. Sitzung des Jahres. Im öffentlichen Teil der Sitzung galt es über das Erfrischungsgeld der Wahlhelfer zu beschließen, sowie den Antrag aus dem Innenförderungsprogramm der Gemeinde und der Grabfeldallianz. Im nichtöffentlichen Teil wurde ein möglicher Flächentausch, die Errichtung einer Grundwassermessstelle, sowie überplanmäßige Haushaltsausgaben im Forstbetrieb behandelt. 

Zu Beginn der Sitzung wurden noch amtliche Mitteilungen verlesen und die Vertraulichkeit zu den Punkten aus der nichtöffentlichen Sitzung aufgehoben.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer zur Bundestagswahl am 23.02.2025 besprochen. Man entschied sich einhellig dafür, die bestehenden Beträge beizubehalten und so jedem Wahlhelfer 25,00 € als Aufwandentschädigung zukommen zu lassen, während die Wahlvorstände und Schriftführer 35,00 € erhalten, da diese einen erhöhten Aufwand haben. 

Als nächster Punkt wurde der Antrag auf Zuwendungen aus dem Förderprogramm der Kommunalen Allianz Fränkischer Grabfeldgau für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz, so die vollständige Bezeichnung, für eine Sanierung in Alsleben behandelt.

Da die Unterlagen vollständig waren und die Bedingungen und Auflagen eingehalten wurden, konnte das Gremium einstimmig dem Antrag zustimmen.

Die Antragstellerin erhält einen Zuschuss von maximal 25 % der förderfähigen Nettokosten, jedoch maximal 10.000,00 €.

Im Nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde ein Flächentausch in der Gemarkung Trappstadt besprochen, hier sollen zwei landwirtschaftliche Flächen zwischen Eigentümer und Gemeinde gewechselt werden, um so die Möglichkeit des Baus des Kreisverkehrs an der Kreuzung der Umgehungsstraße zu erhalten. Das Gremium bevollmächtigte mehrheitlich den Bürgermeister dazu, die entsprechenden Verträge zu verhandeln, zu unterzeichnen und die benötigten Flächen für den Bau des Kreisverkehrs an das staatliche Straßenbauamt weiter zu veräußern.

Das Wasserwirtschaftsamt in Bad Kissingen plant eine Grundwassermessstelle in Alsleben zu errichten, da das bestehende Netz an Messstellen nach verdichtet werden soll, um so eine bessere Auflösung der Daten zu gewährleisten. Das Gremium unterstützt dieses Vorhaben und ermächtigt den Bürgermeister die entsprechenden Nutzungsverträge zu unterzeichnen. 

Als letzter Tagesordnungspunkt wurde die überplanmäßige Ausgabe im Forstbetrieb behandelt, hier wurden im Bereich des Höhbergs weiterreichendere Maßnahmen ergriffen als geplant, um den Waldumbau nach Schädlingsbefall und Sturmereignissen nachhaltig zu sichern. Nach Stellungnahme des Försters Florian Höhn sollten die jetzt höheren Ausgaben von 16.000,00 € durch die Förderanträge im Jahr 2025 wieder kompensiert werden und somit die Gemeinde mit ihren erhöhten Ausgaben nur eine Überbrückung realisieren. Das Gremium stimmte der überplanmäßigen Ausgabe einhellig zu.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.11.2024

Am 14. November traf sich der Gemeinderat wieder in Alsleben mit teils heiklen Tagesordnungspunkten. So stand die Waldnutzungssatzung zur Debatte, weiterhin die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze, zur Freiflächenphotovoltaikanlage Alsleben-West der letzte Stand zum Bebauungsplan, mit den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. 

Gleich zu Beginn der Sitzung trug die Verwaltungsvorsitzende Frau Gräf die neu entworfene Satzung zur Waldnutzung in der Marktgemeinde vor. Da im Gremium viele Rechtler und Selbstwerber Teilnehmer sind, kamen auch umgehend die ersten Fachfragen und Umsetzungsbedenken zur Diskussion. Letztlich ließen sich alle Kritiker davon überzeugen, dass um die Verabschiedung der Satzung zum Wohle der Gemeinde und der akut gefährdeten Zertifizierung der Waldbewirtschaftung kein Weg daran vorbeiführt. Angesichts der finanziellen und rechtlichen Auswirkungen stimmte man der Satzung zu. 

Die bereits im Oktober ausführlich erörterte neue Grundsteuersatzung ergänzt die Tagesordnung, da hier bereits alle Fachfragen behandelt waren, stimmte das Gremium für die neuen Hebesätze von 270 v.H. für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und 150 v.H. für die Grundsteuer B (für Grundstücke). Die neue Satzung tritt zum Jahreswechsel 2024 auf 2025 in Kraft. 

Zur Freiflächenphotovoltaikanlage Alsleben-West galt es erneut den Bebauungsplan zu behandeln, da nach der Einigung mit der Untere Naturschutzbehörde die Auflagen zum Schutz der Wiesenweihe mit eingearbeitet wurden. So wurde der B-Plan nochmals öffentlich aufgelegt und die Träger öffentlicher Belange befragt. 

Unter anderem gab es eine Stellungnahme von Bürgern, die nochmals auf den Schutz bedrohter Arten hinwiesen und die Errichtung der Anlage ablehnten. 

Diese wurde zu Kenntnis genommen und stimmte mehrheitlich dafür, dennoch das Vorhaben fortzusetzen. 

Alle anderen Rückantworten sprachen sich nicht gegen das Vorhaben aus und wurden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Lediglich zum Begrünungsplan gab es noch einen Änderungswunsch aus dem Gremium, welcher noch mit aufgenommen und verabschiedet wurde.

Im Folgenden nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurde noch über die Ausschreibung zur Anschaffung eines neuen HLF 10 für die FFW Trappstadt gesprochen. Die Zahlen wurden geprüft und der Bürgermeister zur Auftragsvergabe ermächtigt. 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 24.10.2024

Am 24. Oktober tagte das Gremium wiederum im Feuerwehrgerätehaus in Alsleben. Anlass war die aktuelle Situation mit dem Windvorranggebiet in Alsleben.

Dem gesamten Gremium ist seit Jahren das Windkraftvorranggebiet WK5 in Alsleben eine schwere Bürde. Durch geänderte rechtliche Rahmenbedingungen können Windkraftanlagen ohne großen Genehmigungsaufwand schnell und erschreckend unbürokratisch errichtet werden. Mehrfach hat sich deshalb der Gemeinderat gegen diese ausgesprochen. Doch hier konnte Bürgermeister Custodis Neuigkeiten berichten. 

In einem Gespräch zwischen Landrat Habermann und mehreren Bürgermeistern aus dem Grabfeld waren die aktuellen Windvorranggebiete ein Thema. Da der Landrat ein Mitglied des regionalen Planungsausschusses ist und er die Möglichkeit aufzeigte, in diesen möglicherweise bestehenden Planungen zu revidieren, wurde im Gremium ein Beschluss gefasst, um das Windvorranggebiet herausnehmen zu lassen.

Dieser Beschluss wurde einstimmig getroffen und der Antrag auf Herausnahme sowohl an den Planungsverband als auch an die Regierung von Unterfranken gestellt. Die Unterstützung durch den Landrat im Verband ist der Gemeinde zugesichert. 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2024

Am 17. Oktober traf sich das Gremium im Feuerwehrgerätehaus in Alsleben zur 9. Sitzung des Jahres. Im öffentlichen Teil der Sitzung galt es eine neue Reinigungs- und Sicherungsverordnung zu beschließen. Weiterhin eine Kostenvereinbarung mit dem Landkreis zu behandeln, sowie eine Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange abzugeben und die Prüfberichte der Spielplatzüberprüfung umzusetzen.
Zunächst wurde der Entwurf der neuen Verordnung zur Reinhaltung, Reinigung und Sicherung der Straßen und Gehbahnen erörtert. Die bisherige Räum- und Streuverordunung von 2010 entspricht in ihren Formulierungen nicht mehr der aktuellen Rechtslage und musste deshalb im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft überarbeitet werden.

Inhaltlich entsprechen sich beide, lediglich im Rahmen der Formulierungen wurde korrigiert. Diesen wurde im Gremium einhellig zugestimmt und die Verwaltung damit beauftragt alle notwendigen Schritte zur Veröffentlichung und Inkrafttreten zu veranlassen.

Bei der kommenden Baumaßnahme "Am oberen Tor" in Alsleben sollen neben der Erneuerung der Fahrbahn auch Teile des Ortskanals saniert werden. Da hier der Landkreis anteilig Kosten von pauschal 279 € je laufendem Meter Baustelle für die Straßenentwässerung übernehmen muss, wurde der Bürgermeister einstimmig dazu beauftragt, die Kostenbeteiligung von schätzungsweise 35.000 € mit dem Landkreis einzugehen. 

Weiterhin wurde die Gemeinde als Träger öffentlicher Belange von der Kommune Heldburg befragt, ob gegen eine geplante Freiflächenphotovoltaikanlage in Gompertshausen Einwände erhoben werden. Auch wenn zu diesem Thema oftmals kein Konsens im Gremium zu finden ist, wurden hier keine erhoben, da dem Gremium für die Marktgemeinde keine Nachteile zu erkennen sind.

Bei der jährlichen Sicherheitsprüfung der Spielplätze in Alsleben und Trappstadt wurden von der durchführenden Firma mehrere kleine Mängel, vor allem an der Schichtdicke des Fallschutzmaterials, festgestellt. Diese wurden bereits vom Gemeindebauhof behoben und stellten zu keiner Zeit eine Gefahr für die Kinder auf den Spielplätzen dar. Der Umsetzung der Maßnahmen wurde nachträglich natürlich zugestimmt. Zusätzlich galt es einer ungeplanten zusätzlichen Ausgabe zur Erstellung der neuen Gemeindehomepage zuzustimmen, da hier in der ursprünglichen Haushaltsplanung keine Mittel vorgesehen waren. 

Im weiteren Rahmen wurde der Gemeinderat noch über den Stand zur PV-Anlage Alsleben-West informiert und der Stand zum Kreisverkehr in Trappstadt wurde erneut diskutiert. 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden Themen zur VHS besprochen, weiterhin die Rahmenvereinbarungen wie Bebauungsplan, städtebaulicher Vertrag und Entschädigungsvertrag mit der Jagdgenossenschaft zur PV-Anlage Alsleben-West vereinbart und mehrheitlich abgesegnet. 

Zudem wurde die aktualisierte Kalkulation der Friedhofsgebühren für Alsleben besprochen und nach lebhaftem Austausch der Vorschlag modifiziert und einstimmig zur Umsetzung an die Verwaltung zurückgegeben. 

Auch die Grundsteuerreform und ihre Umsetzung war ein weiterer Punkt an diesem Abend. Gemeinsam mit der Kämmerin Frau Guck wurden die aktuellen Zahlen und Schätzungen zur neuen Grundsteuer besprochen und nach einhelliger Meinung im Gremium soll die Umstellung für den Gemeindehaushalt neutral verlaufen, was heißt, dass die Hebesätze so angepasst werden, dass die Einkünfte aus Gewerbesteuer A und B gleichbleiben. Natürlich kann es im individuellen Fall zu Verschiebungen kommen, so kann mancher Bürger mit Erleichterungen rechnen, anderen werden mehr Steuer für ihren Grund und Boden bezahlen müssen. Natürlich waren diese Verschiebungen auch Inhalt der Beratungen, dennoch ist der gefundene Kompromiss die beste Lösung für Gemeinde und Bürger. 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.08.2024

Am 22. August traf sich der Gemeinderat wieder zu einer Ortsbegehung in der Trappstädter Flur mit dem neuen Förster Florian Höhn. Im Anschluss tagte das Gremium noch in Alsleben im Feuerwehrgerätehaus. 

Zunächst war der erste Ort mit dem Förster am diesjährigen Hieb der Rechtlergenossenschaft. Der Förster erläuterte die Schwierigkeiten der aktuellen rechtlichen Situation und die Auswirkungen der FSC-Zertifizierung im Umkehrschluss auf die bisherige Praxis der Brennholzgewinnung im Niederwald. Dies wird aber in einem eigenen Termin mit den Rechtlergenossen nochmals ausführlich und sachlich behandelt. 

Weiterhin wurde der diesjährige Hieb von Bau- und Nutzholz im Tannig und am Höhberg begutachtet und auf die Verbisssituation hingewiesen. Ein besonderes Augenmerk schenkt Herr Höhn der Pflege von Jungbeständen und den Möglichkeiten der Naturverjüngung, wobei er auch aufgeschlossen für neue Baumarten ist, die den sich ändernden Bedingungen angepasster sind. Für das Gremium macht der neue Förster einen kompetenten Eindruck und positiv ist auch sein Umgang mit den aktuellen Herausforderungen zu bewerten.

Bereits um 19:00 Uhr begann die eigentliche Gemeinderatssitzung. Auf der Tagesordnung stand die Freiflächenphotovoltaikanlage Alsleben-West, da zwischen Errichter und Behörde eine Einigung gefunden wurde.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde die letzte Änderung des Bebauungsplans durch einen Mitarbeiter des Planungsbüros vorgestellt und die neuen ergänzenden Maßnahmen zum Schutz der Wiesenweihe vorgestellt, welche in den Plan eingearbeitet wurden.

In allen anderen Punkten waren die Belange analog oder gleich den vorangegangenen Plänen für Trappstadt-Nord oder Alsleben-Ost, so dass acuh hier mehrheitlich für die Planfassung gestimmt wurde.

Auch wurden in allen Sitzungen unter dem Tagesordnungspunkt Anfrage gemäß §26 der Geschäftsordnung verschiedene Themen besprochen und angebracht. Allerdings findet hier keine Beschlussfassung statt, aber oftmals kommen diese hier angesprochenen Themen in einer späteren Sitzung auf die Tagesordnung. Manchmal lassen sich diese auch durch die Gemeindearbeiter beheben oder durch ein kurzes Gespräch mit Anliegern lösen. 

Zum Ende der öffentlichen Sitzung informierte Herr Haag über seine Pläne für eine Wohnbebauung im Baugebiet "In den Bergen". Hier hatte es im Vorfeld Unstimmigkeiten gegeben und seitens des Bauamtes waren Fragen aufgekommen. Hier wird sich das Gremium in einer der kommenden Sitzungen sich intensiver mit dem Thema auseinandersetzen.

Es sei zusätzlich darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat für gewöhnlich jeden zweiten Donnerstag im Monat tagt, der genaue Termin hängt an der Gemeindeinformationstafel aus. Gerne begrüßen wir dabei Zuhörer, die so aus erster Hand erfahren können, wie Beschlüsse gefasst und Entscheidungen getroffen werden. Oftmals werden Ergebnisse kritisiert, ohne die Zwänge und Auflagen zu kennen, welche dazu führen. Es sei also jedem ans Herz gelegt sich darüber zu informieren. 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 01.08.2024

Am 01. August traf sich das Gremium im Kulturraum in Trappstadt, um die vertagten Beschlüsse aus der vorangegangenen Sitzung zu wiederholen, sowie ein Freistellungsverfahren in Trappstadt zu behandeln, weiterhin das Investitionsprogramm von 2023- 2027 zu beraten und zu beschließen. Weiterhin gab es noch zwei Anträge auf Zuwendungen aus den kommunalen Förderprogramm zur Nutzung vorhandener Bausubstanz.

Zunächst wurde ein Bauvorhaben in Trappstadt behandelt, hier wird ein bestehendes Wohnhaus erweitert. Da dies in einem gültigen Bebauungsplan liegt, wurde der Bauplan durch die zuständige Verwaltung geprüft und da er in allen Punkten im Rahmen des Bebauungsplans liegt, nach dem Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt und die Bauarbeiten gemäß des eingereichten Bauplans können umgesetzt werden. 

Zu den nächsten Punkten waren nun sowohl ein Mitarbeiter des Planungsbüros als auch der Projektverantwortliche anwesend und erläuterten umfangreich und zu jedem Themenpunkt die einzelnen Änderungen in den Bebauungsplänen für die Solarparks Trappstadt-Nord und Alsleben-Ost. Beim dritten Solarpark, Alsleben-West, gab es noch Abstimmungsrunden mit den zuständigen Naturschutzbehörden, da dieser das Brutgebiet der Wiesenweihe beeinflusst.

Für die beiden anderen Anlagen wurden die Bebauungspläne mehrheitlich genehmigt, so dass die Bauarbeiten an den Anlagen vermutlich in 2025 beginnen können.

Das Investitionsprogramm der Gemeinde wird gemeinsam mit dem aktuellen Haushalt und der Finanzplanung jährlich fortgeschrieben, da es sich ja um einen kontinuierlichen Prozess handelt, in dem Projekte über die Jahre kommen und gehen, aber natürlich langfristige Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen haben. Dem Gremium waren zu diesem Tagesordnungspunkt der Finanzplan, der Haushalt, der Vorbericht und das Investitionsprogramm zugegangen, so dass sich die Gemeinderatsmitglieder bereits im Vorfeld vorbereiten konnten. Da in diesen die mit dem Kämmerer besprochenen Projekte und Maßnahmen abgebildet waren, konnte dem Investitionsprogramm und dem Finanzplan zugestimmt werden.

Weiterhin wurden noch zwei Förderanträge aus Trappstadt behandelt, hier möchten die Bauherren eine Unterstützung aus dem kommunalen Innenförderungsprogramm nutzen um leerstehende Gebäude wieder zu bewohnen. Da in beiden Fällen die rechtlichen Gegebenheiten eingehalten wurden, konnten die Anträge bewilligt werden.

Im Rahmen der Anfrage nach §26 gab es noch einige Punkte, die in der öffentlichen Sitzung angesprochen wurden. Beschlüsse werden hier keine gefasst, aber in manchen Fällen in einer der folgenden Sitzungen behandelt. Hier fand auch eine Aussprache zwischen dem Jagdpächter und dem Projektverantwortlichen statt, wobei dieser den Artenschutz vor die wirtschaftlichen Interessen stellte. Herr Zeller-Bosse von Südwerk erläuterte die noch offenen Verhandlungen mit der Naturschutzbehörde und ergänzte zusätzlich sein Bestreben um erweiterte Ausgleichsflächen. Auch ging er auf die Anfrage aus dem Gremium ein, ab wann mit dem Baubeginn zu rechnen sei. Hier ist der Herbst 2025 geplant, da im Vorfeld noch die Errichtung des Umspannwerkes und der Bau der Transportleitungen erfolgen müssen. 

Ein weiterer Punkt war der mögliche Bau von Windkraftanlagen im Vorranggebiet in Alsleben, hier hat scheinbar ein Projektentwickler bereits erste Flächen gesichert. Hier wurden verschiedene Möglichkeiten andiskutiert, wie die Einkünfte aus der Verpachtung und Energieerzeugung breiter in die Bevölkerung gestreut werden können, um hier eine bessere Akzeptanz zu erreichen.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 27.06.2024

Am 27. Juni traf sich das Gremium im Feuerwehrgerätehaus in Alsleben um die geänderten Bebauungspläne für die Solarparks in Trappstadt und Alsleben-Ost zu behandeln. Ergänzend sollten noch einige Beschlüsse zum Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen behandelt werden.

Das Thema der Bauleitplanung und der damit einhergehenden Änderung des Flächennutzungsplans begleitet den Gemeinderat nun schon seit fast zwei Jahren mit wechselnder Intensität. Nachdem für die erste Schleife der Planung die Träger öffentlicher Belange angeschrieben wurden und diese im Rahmen von keiner Antwort auf die Anfrage bis zu detaillierten Auflagen und Änderungen ihre Standpunkte eingebracht hatten, war es Ziel in dieser Sitzung den angepassten Plan zu behandeln.

Die Fachabteilungen der Verwaltungen hatten nochmals die Änderungen überprüft und kontrolliert, ob diese auch im vorliegenden Bebauungsplan vermerkt waren. Nur in geringem Umfang gab es noch Abweichungen, so zum Beispiel von der Unteren Naturschutzbehörde, die am Begründungsplan noch Möglichkeiten zur Verbesserung angedacht hatte. Das Gremium setzte sich fachlich mit den einzelnen Punkten auseinander, da aber der Planer des Ingenieurbüros kurzfristig krankheitsbedingt ausfiel, waren zu viele Fragen offen, die unbeantwortet blieben, weshalb die Beschlüsse vertagt wurden. 

Nachdem der umfangreichste Teil der Sitzung vertagt wurde, galt es noch Anpassungen im Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen zu behandeln und gegebenenfalls zu beschließen.

Zum einen war die Länge der Ortsstraßen Brunnenfeld vom Erlenbachweg bis zum Altenburgweg überprüft worden und hatte sich in der Verwaltung von 310 Metern auf nunmehr 454 Meter verlängert. Vermutlich war die Länge der ursprünglichen Straße in der Verwaltung nicht im Rahmen der Fahrbahnenerneuerung ergänzt worden. Das Gremium stimmte der Änderung einhellig zu, da die neue Länge durch Satellitenbilder eindeutig zu bestimmen war.

Weiterhin hatte sich ein gemeindlicher Feldweg in Alsleben von 1995 Metern auf 1720 Meter verkürzt, da für den Weg im Gegensatz zu seiner Eintragsverfügung von 1989 in Start- und Endpunkt nunmehr verändert hatte. Auch hier gab es keine Einwände aus dem Gremium und der Änderung wurde zugestimmt. 

Weitere Punkte wurden in dieser Sitzung nicht mehr behandelt und der Gemeinderat konnte die Sitzung früher als gedacht beenden.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 27.05.2024

Die nächste Gemeinderatssitzung fand am 27.05.2024 im Feuerwehrgerätehaus in Alsleben statt. Hier war der Eigentümer der Fa. Südwerk, Herr Zeller-Bosse, eingeladen, um das Gremium über die aktuelle Situation bezüglich von Windkraftanlagen zu informieren. Weiterhin stand die Sanierung des Mischwasserkanals im Rahmen der Straßensanierung in Alsleben zur Debatte.

Zu Beginn der Sitzung wurde das Gremium über die geänderten Verfahren und Erleichterungen in der Planung von Windkraftanlagen in Vorranggebieten durch Herrn Zeller-Bosse informiert. Durch den Wegfall der 10H Regel können nun leicht bis zu neun, realistisch eher sieben, Windräder im Vorranggebiet südlich der Verbindungsstraße Richtung Gompertshausen gebaut werden. Besonders, da es auch ein vereinfachtes Planungsrecht für genau diese Fälle gibt. Da in den Vorranggebieten die Möglichkeiten der Gemeinde über das Planungsrecht Einfluss zu nehmen eingeschränkt sind, wies er darauf hin, dass es für die Gemeinde günstiger wäre, selbst die Initiative zu ergreifen, ehe ein Investor an den Bürgern und der Kommune vorbei, Anlagen errichtet. 

Bürgermeister Custodis dankte für die Informationen und das Gremium einigte sich darauf, zeitnah zu diesem Thema einen gemeinsamen Aktionsplan zu erarbeiten.

Die die Kreisstraße NES 45 saniert werden soll, ist es sinnig auch den vorhandenen Mischwasserkanal zu sanieren. Nach Angaben des Ingenieurbüros König+Kühnel, soll sich diese Sanierung auf ca. 160.000,00 € belaufen. Hier kann aber mit einer möglichen Förderung von bis zu 100.000,00 € ausgegangen werden. Entsprechende Mittel waren auch im Haushalt bereits vorgesehen. Das Gremium sprach sich für die Sanierung im Rahmen der Baumaßnahme aus, die Ausschreibung soll im Verbund mit der des Straßenbauamts erfolgen.

Auch wurde das Gremium davon in Kenntnis gesetzt, dass eine Ersatzbeschaffung einer der Pumpen in der Kläranlage durchgeführt wurde.

Im nichtöffentlichen Teil wurde noch die Sanierung eines Teilstücks der Zufahrt zum Naturfriedhof beschlossen. Da hier eine größere Teilstrecke von Setzungsschäden betroffen ist und die Ränder des Weges abgegangen sind, soll hier ein Teilaufbau stattfinden. Auch würde das Kommunalunternehmen als einer der Nutznießer dieser Baumaßnahmen einen Teil der Kosten mit einem Betrag von 30.000,00 € übernehmen. Nach dem vorliegenden günstigen Angebot der Fa. Haschke würden sich die gesamten Baukosten auf brutto 83.000,00 € belaufen. Nach umfangreicher Diskussion wurde dem Vorhaben zugestimmt.

Auch wurden in allen Sitzungen unter dem Tagesordnungspunkt Anfrage gemäß §26 der Geschäftsordnung verschiedene Themen besprochen und angebracht. Allerdings findet hier keine Beschlussfassung statt, aber oftmals kommen diese hier angesprochenen Themen in einer späteren Sitzung auf die Tagesordnung. Manchmal lassen sich diese auch durch die Gemeindearbeiter beheben oder durch ein kurzes Gespräch mit Anliegern lösen.

Es sei zusätzlich darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat für gewöhnlich jeden zweiten Donnerstag im Monat tagt, der genaue Termin hängt an der Gemeindeinformationstafel aus. Gerne begrüßen wir dabei Zuhörer, die so aus erster Hand erfahren können, wie Beschlüsse gefasst und Entscheidungen getroffen werden. Oftmals werden Ergebnisse kritisiert, ohne die Zwänge und Auflagen zu kennen, welche dazu führen. Es sei also jedem ans Herz gelegt, sich darüber zu informieren.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 18.04.2023

Am 18. April traf sich der Gemeinderat zur vierten Sitzung im Kulturraum in Trappstadt. Im öffentlichen Sitzungsteil galt es über die isolierte Befreiung eines Bauantrags zu entscheiden, zudem über die Aktualisierung und Berichtigung des Wegeverzeichnisses in der Gemeinde und die Rechnungslegung zum Haushaltsjahr 2023 abzustimmen.

Wie bereits in der vorherigen Sitzung vom Bürgermeister angekündigt, legte der Bauherr einen Antrag zur isolierten Befreiung in mehreren Punkten für sein Bauvorhaben vor. 

Da Abweichungen bezüglich der Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl, der Geschossigkeit und der Firsthöhe vorlagen, konnte der Bauherr das Ganze erläutern und plausibilisieren. Auch konnte er mehrere Fragen des Gremiums zusätzlich beantworten. Von den Ausführungen überzeugt stimmte das Gremium den Befreiungen zu und ermöglichte es, dem Bauherrn sein Vorhaben weiter zu verfolgen.

Im folgenden Sitzungspunkt wurden einige der gemeindeeigenen Wege von der Verwaltung aktualisiert und zur Überprüfung dem Gremium vorgelegt. Da die Überarbeitungen korrekt waren, konnten sie einstimmig durch das Gremium freigegeben werden.

Abschließend wurde im öffentlichen Teil das Ergebnis der Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegt. Entsprechend des Rechenschaftsberichts und der Rechnungsprüfung konnte diese zur Kenntnis genommen werden.

Folgende Punkte wurden noch im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt, bei denen die Vertraulichkeit aufgehoben wurde.

Die Auftragsvergabe an ein Ingenieurbüro für die Ausschreibung des neuen Feuerwehrautos der FFW Trappstadt wurde besprochen und zugestimmt. Somit wurde ein weiterer Schritt zur Anschaffung des neuen HLF 10 gemacht.

Ein Nachtrag zum Energiepark Trappstadt Nord wurde behandelt. Hier wurden noch Teilflächen der Flurwege mit in den Bebauungsplan mit aufgenommen. Das Gremium stimmte mehrheitlich zu.

Weiterhin für die Vorhaben der PV-Anlagen Trappstadt Nord und Alsleben Ost den städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger, in dem geregelt ist, dass für die Kommune keine Kosten aus der Planung des Vorhabenträgers entstehen und auch die Planungshoheit der Kommune nicht beschränkt wird. 

Diesen Vereinbarungen wurde zugestimmt.

Die Flurbereinigungsgenossenschaft Trappstadt hatte einen Antrag eingereicht, einen Flurweg auf eigene Kosten über eine landwirtschaftliche Fläche zu errichten, um so einen Verbindungsweg herzustellen. Dieser Antrag wurde zurückgestellt, da der Bürgermeister mit den Eigentümern noch einige Sachfragen klären möchte. 

Zuletzt wurden die Arbeitsstunden der Gemeindearbeiter für das Jahr 2023 vorgestellt, da durch das neue digitale Buchungssystem nun die einzelnen Arbeitspakete und Verrechnungsstellen wesentlich transparenter dargestellt werden können. So verbringen die Gemeindearbeiter zum Beispiel knapp 30 % der ihrer jährlichen Arbeitszeit allein mit der Kläranlage und den Abwassernetzen.

Unter Verschiedenes wurde unter anderem informiert, dass der Bücherschrank in Trappstadt auf den Dorfplatz umziehen soll.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2024

Die dritte Sitzung des Jahres folgte bereits eine Woche später am 21.03.2024, wiederum in Alsleben. Der öffentliche Teil der Sitzung galt vollumfänglich dem Haushalt des Jahres 2024.

Zur Sitzung war auch der Kämmerer Philipp Scholz anwesend, welcher die anwesenden Gemeindevertreter umfassend und fachkundig informierte.

Zur Information gehören unter anderem Unmengen an Statistiken, welche die Haushaltsentwicklung aus den vergangenen Jahren abbilden und auch eine Prognose auf die kommenden Jahre gewährt. Weiterhin auch die Planung der Gemeinde zu Projekten der Infrastruktur und Entwicklung wie Baumaßnahmen oder Förderungen.

Die groben Kennzahlen des Haushalts, wie er auch in der Haushaltssatzung angenommen wurde, weist für den Verwaltungshaushalt 2.078.500,00 € aus und für den Vermögenshaushalt 1.053.500,00 €. Diese Zahlen sind sehr plausibel und bilden die Einnahmen und Ausgaben für das Kalenderjahr zutreffend ab.

Im Anschluss wurde der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 besprochen und auch hier wurde diesem, auch wenn die zukünftigen Planungen etwas flexibler zu sehen sind, einheitlich zugestimmt. In Summe sollen die Haushaltszahlen stabil gehalten werden und die bereits laufenden Projekte und Maßnahmen weiterhin erfolgreich betreut werden können.

Auch der Stellenplan der Gemeinde wurde geprüft und ohne Einwände genehmigt.

Im Moment sind der Gemeinde zwei Wahlbeamte, zwei Vollzeitkräfte und sieben Teilzeitkräfte beschäftigt, wobei diese in Summe nicht die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft abdecken. 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden weiterhin über das Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen, da auch für dieses Jahr wieder Stabilisierungshilfe des Landes beantragt werden soll. Hier werden die Anstrengungen der Gemeinde fortgeschrieben und dokumentiert um zu belegen, dass nicht nur Fördergelder gewünscht werden, sondern auch Gemeinden ihren Teil zu einem gesunden Haushalts- und Kostendisziplin beiträgt. Wie in den vergangenen Jahren wurde dem Konzept zugestimmt.

Im zweiten Punkt informierte Bürgermeister Custodis die Gemeinderäte über die Möglichkeit, die Scheunen und Lagerhallen neben dem Gemeindebauhof käuflich zu erwerben. Da dies eine Möglichkeit bietet, den Bauhof besser nutzen zu können und der Kaufpreis von 51.000,00 € angemessen scheint, wurde der Bürgermeister dazu ermächtigt, dieses Geschäft abzuschließen.

Zuletzt wurde der Antrag einer Gemeindebürgerin behandelt, welche die Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber ihrer Ausfahrt wünscht. Dies wurde kurz besprochen und eine Errichtung auf Gemeindekosten abgelehnt, da hier weitere Forderungen der Bürger bei ähnlichen Fällen erwartet würden. Der Antragstellerin wurde aber gewährt, auf eigenen Kosten an einer der gemeindeeigenen Straßenlaternen einen Spiegel anzubringen. 

Für diese drei Punkte wurde noch zum Ende der Sitzung die Vertraulichkeit aufgehoben. Im Punkt Verschiedenes wurde das Gremium noch über den geplanten Neubau eines Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten informiert und den möglichen Abweichungen zum gültigen Bebauungsplan.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.03.2024

Seit dem letzten Bericht tagte der Gemeinderat an vier Sitzungen, wobei hier im März der Haushalt für das aktuelle Jahr besprochen und verabschiedet wurde. Weiterhin in zwei Sitzungen die geplanten Photovoltaikanlagen ein wichtiger Punkt waren, sowie die Thematik möglicher Windkraftanlagen in der Gemarkung Alsleben in der letzten Sitzung erneut aufgegriffen wurde.

Die zweite Sitzung des Jahres wurde am 14. März 2024 im Feuerwehrgerätehaus in Alsleben abgehalten. Der öffentliche Teil zu Beginn der Sitzung behandelte eigentlich nur zwei Tagesordnungspunkte, wobei die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu den Bebauungsplänen für die Photovoltaikanlagen Trappstadt Nord und Alsleben Ost jeweils 15 Unterpunkte behandelten.

Zunächst wurde über die anstehende Europatagswahl im Juni gesprochen. Hier auch Informationen zur Wahlordnung bekannt gegeben, wie die Größe einzelner Wahlbezirke, aber auch eine Mindestzahl von Urnenwählern. Ebenfalls wurden die Räume der Wahllokale festgelegt und zu guter Letzt die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlvorstände und die Wahlhelfer. Dies wurde einstimmig im Gremium bestätigt.

Der nächste Themenkomplex behandelte die Bauleitplanung bzw. die Bebauungspläne zu zweien der drei geplanten Freiflächenphotovolktaikanlagen. Vorweg gilt zu erwähnen, dass die Planung für die Anlage Alsleben West sich verzögert, da sich hier die Vorgaben durch das Brutgebiet der Wieseweihe deutlich erhöhen und somit der Planungsfortschritt gehemmt wird. Zunächst wurde der Plan für Trappstadt Nord besprochen, anschließend Alsleben Ost behandelt.

Bei den Trägern öffentlicher Belange handelt es sich unter anderem um die umliegenden Gemeinden, Netzbetreiber, Planungsverbände, sowie verschiedene Abteilungen der zuständigen Ämter. Hier ist es auch üblich fehlende Antworten als Zustimmung zu werten, bzw. dass die Belange der jeweiligen nicht berührt werden.

Der größte Teil zeigte sich mit der Planung einverstanden, doch wurden allein von sieben Fachabteilungen des Landratsamts Stellungsnahmen eingereicht, weiterhin auch von der Telekom und dem Bayernwerk, dem Wasserwirtschaftsamt, der Denkmalpflege, dem Landwirtschaftsamt, sowie dem Planungsverband für die Region Main Rhön und der Landesplanungsbehörde.

Nicht alle Stellungnahmen waren gegen das Vorhaben gerichtet oder enthielten Auflagen zur Planung, welche noch mit aufgenommen werden mussten. Einige sprachen sich auch für das Vorhaben aus oder verwiesen standardisiert auf Regelungen hin, welche einzuhalten wären, wenn zum Beispiel im Zuge der Baumaßnahme archäologische Funde auftreten würden (Landesamt für Denkmalpflege) oder das sich im überplanten Bereich keine Leitungen der Netzbetreiber befinden (Telekom und Bayernwerk).

Die Fachabteilungen des Landratsamts hatten hier jedoch deutlichere Vermerke oder Auflagen, welche in die Planung eingearbeitet wurden, wie etwa der Begründungsplan und die Ausweisung von Ausgleichsflächen durch die untere Naturschutzbehörde.

Jede der 15 Stellungnahmen wurden dem Gremium vorgelegt und durch Vertreter der Fa. Südwerk und des Planungsbüros erläutert und auch in Einzelfällen diskutiert.

Letztlich konnte in allen Punkten mehrheitlich zugestimmt werden.

Dies verhielt sich mit dem zweiten Bebauungsplan für Alsleben Ost gleich, bis auf minimale Unterschiede, bedingt durch die Detailplanung und Lage. Auch hier konnte der Gemeinderat mehrheitlich zustimmen.

Im Anschluss stimmte das Gremium der weitergehenden Planung in einem Billigungs- und Auslegungsbeschluss der Fortführung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans zu.

Im Folgenden nicht öffentlichen Teil wurden noch zwei weitere Punkte behandelt, deren Vertraulichkeit aufgehoben wurde. Zum einen die Genehmigung der Spenden und Zuwendungen des Jahres 2023. So war der Gemeinde eine Spende über 1500,00 € der Fa. SST für Kultur- und Brauchtumspflege zugegangen. Das Gremium stimmte der endgültigen Annahme der Spende zu.

Weiterhin soll eine Grundwassermessstelle des Wasserwirtschaftsamts Kissingen auf Gemeindegrund errichtet werden und hier eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden. Auch hier sprach sich für diese Anfrage das Gremium einstimmig aus.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 01.02.2024

Die erste Sitzung im Jahr 2024 fand am 01. Februar wieder in Alsleben statt, die wichtigsten Themen waren der Förderbescheid für die Beschaffung eines HLF 10 für die Feuerwehr Trappstadt und das Ergebnis der Haushaltswirtschaft der Gemeinde für das Jahr 2022.

Bereits in 2023 hatte die Marktgemeinde beschlossen eine Ersatzbeschaffung des in die Jahre gekommenen HLF 10 anzustreben. Entsprechende Beschlüsse und Förderanfragen waren gefasst und gestellt worden, nachdem auch von anderen Stellen, wie zum Beispiel dem Kreisbrandrat Stellungnahmen abgegeben wurden, hatte die Regierung von Unterfranken am 29.12.2023 einen sogenannten Bewilligungsbescheid erstellt, in dem Auflagen und Bedingungen zusammengefasst wurden. Sollten diese eingehalten und erfüllt werden, so kommt die Gemeinde in den Genuss einer Förderung von etwa 130.000,00 €, welche zunächst bis Ende 2025 vorgehalten werden. Dies entspricht in etwa einem Drittel des Neupreises, mit weiteren Zuwendungen aus der Stabilisierungshilfe und den Mitteln des Landkreises sind zu rechnen.

Der Gemeinderat stimmte dem Bewilligungsbescheid des Bezirkes umfassend zu.

Das bereits mehrfach in der Kommune genutzte Innenförderprogramm der Grabfeldallianz geht in eine neue Runde, da der zeitliche Geltungsbereich der Satzung von fünf Jahren bald erreicht ist. Die Inhalte an sich im Zusammenhang mit Förderhöhe und Förderbedingungen bleiben grundlegend gleich, der Zeitraum wird jedoch um einen weiteren Turnus bis 2029 verlängert. Da dies ein gut genutztes und etabliertes Mittel der Innenentwicklung der Gemeinden ist, wurde auch hier der Verlängerung zugestimmt.

Im Zusammenhang mit der örtlichen Rechnungsprüfung vom November 2023 galt es den Haushalt des Jahres 2022 endgültig abzuschließen. Da es in der Prüfung keinerlei Beanstandungen gab, konnte die Jahresrechnung frei gegeben werden. Somit wurden auch Bürgermeister und Verwaltung für dieses Haushaltsjahr entlastet.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden ohne Beschlüsse noch Themen behandelt. 

So unter anderem die aktuelle Situation mit dem Heizungssystem am Areal um das Gästehaus und die Schule in Trappstadt. Dieses ist bereits sehr in die Jahre gekommen, nicht mehr effizient und nun soll ein Energieberater mit hinzugezogen werden, um die Möglichkeiten der Gemeinde zu erörtern. Auch die Gestaltung des Friedhofes in Alsleben wurde besprochen, hier soll ein Ortstermin für Lösungsvorschläge sorgen. Auch der Zustand der Straße zum Naturfriedhof war Thema. Hier sollen erste Kostenschätzungen durch die Verwaltung erhoben werden.

Auch wurden in allen Sitzungen unter dem Tagesordnungspunkt Anfrage gemäß §26 der Geschäftsordnung verschiedene Themen besprochen und angebracht. Allerdings findet hier keine Beschlussfassung statt, aber oftmals kommen diese hier angesprochenen Themen in einer späteren Sitzung auf die Tagesordnung. Manchmal lassen sich diese auch durch die Gemeindearbeiter beheben oder durch ein kurzes Gespräch mit Anliegern lösen.

Es sei zusätzlich darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat für gewöhnlich jeden zweiten Donnerstag im Monat tagt, der genaue Termin hängt an der Gemeindeinformationstafel aus. Gerne begrüßen wir dabei Zuhörer, die so aus erster Hand erfahren können, wie Beschlüsse gefasst und Entscheidungen getroffen werden. Oftmals werden Ergebnisse kritisiert, ohne die Zwänge und Auflagen zu kennen, welche dazu führen. Es sei also jedem ans Herz gelegt, sich darüber zu informieren. 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 07.12.2023

Im vergangenen Jahr tagte der Gemeinderat noch im Dezember, für 2024 fand im Februar die erste Sitzung statt.

Die 14. Sitzung des Jahres wurde am 07.12.2023 im Feuerwehrgerätehaus in Alsleben abgehalten, der öffentliche Teil zu Beginn der Sitzung behandelte sechs Tagesordnungspunkte, unter anderem Anträge der Feuerwehr Trappstadt und zum Innenförderprogramm der Grabfeldallianz, aber auch die weitere Vorgehensweise im Falle der Zuweisung von Flüchtlingen durch den Landkreis. Auch die Anpassung der Hundesteuersatzung und ein Grundsatzbeschluss zur Kostenbeteiligung beim Ausbau der Kreisstraße NES 45 waren Thema. 

Zu Beginn der Sitzung informiert Bürgermeister Custodis das Gremium über die aktuelle Flüchtlingssituation im Landkreis und verlas das Anschreiben des Bezirks Unterfranken mit dessen Bitte weitere Kapazitäten zur Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung zu stellen, weiterhin das Antwortschreiben des Landrates. Da der Markt Trappstadt im Moment über keine geeigneten Immobilien für eine Unterbringung verfügt und auch im privaten Sektor gegenwärtig keine Räume oder Wohnungen auf dem Markt sind, sieht sich die Gemeinde nicht in der Lage, den aktuellen Bedarf des Kreises zu bedienen.

Im nächsten Punkt wurde der jährliche Inspektionsbericht der Firma TESIKO zum Zustand der gemeindlichen Kinderspielplätze besprochen. Bis auf die Erneuerung des Fallschutzmaterials, hier Holzhackschnitzel, an zwei Stellen der Spielplätze gab es keine Mängel zu beanstanden. Diese Punkte sollten durch den Gemeindebauhof zeitnah erledigt werden. 

In der Sitzung vom 02. November war die Anpassung der Hundesteuer behandelt worden. Nun wurde durch die Verwaltung diese Anpassung in die aktualisierte Satzung übernommen und musste noch vom Gremium verabschiedet werden. Da bereits die Inhalte besprochen waren, war dies nur eine Formalität, der einhellig zugestimmt wurde. 

Vierter Tagesordnungspunkt war der Antrag auf eine Zuwendung aus dem kommunalen Innenförderprogramm der Grabfeldallianz. Für das Sanierungsprogramm in Alsleben waren alle Voraussetzungen erfüllt und so konnte dem Antrag einstimmig zugestimmt werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 25% der Nettokosten, maximal jedoch 10.000,00 €, falls also Bürger auch in den Genuss einer solchen Förderung bei der Leerstandsbeseitigung im Innenbereich der Kommunen kommen möchten, können sie sich gerne an die Verwaltung, den Bürgermeister oder ihre Gemeinderäte wenden um Fragen geklärt zu bekommen. 

Ein weiterer Antrag war von der Freiwilligen Feuerwehr in Trappstadt gestellt worden, da der Mannschaftstransportwagen einen nächsten TÜV Termin nicht bestehen wird. Hier soll ein Ersatzfahrzeug beschafft werden, somit sind die Gemeinde und die Verwaltung dazu aufgefordert entsprechende Angebote einzuholen und Haushaltsmittel einzuplanen. Aktuell liegen die Kosten einer solchen Beschaffung bei etwa 70.000,00 €, glücklicherweise werden solche Ausgaben im Besonderen durch die Stabilisierungshilfe unterstützt. 

Auch im letzten Punkt des Abends ging es um die Investition der Gemeinde in die Infrastruktur. Nachdem sich die Sanierung der Kreisstraße NES 45 bereits mehrfach verzögert hatte, da im Kreis andere Projekte vorgezogen wurden, soll die Baumaßnahme zeitnah geplant, ausgeschrieben und umgesetzt werden.

Um mit den Planungen fortzufahren wurde nun ein Grundsatzbeschluss des Marktes benötigt, sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen und notwendige Instandtsetzungen der Ver- und Entsprgungsleitungen sowie der Straßenbeleuchtung durchzuführen.

Da diese Maßnahme an der Gompershäuser Straße in Alsleben wirklich überfällig ist, wurde der Bürgermeister einstimmig ermächtigt diese Vereinbarung mit dem Landkreis abzuschließen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde noch die Vergabe zur Erstellung eines Baumkatasters besprochen, da aber hier noch Fragen offen waren, wurde der Beschluss auf die nächste Sitzung vertagt.

Zum Sitzungskalender der Marktgemeinde Trappstadt

https://ris.komuna.net/badkoenigshofen_vg