Bauen & Wohnen

Bauplätze

Für nähere Informationen zu den aktuellen Bauplätzen der Gemeinde wenden Sie sich bitte an den ersten Bürgermeister oder direkt an das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen.

 

 

Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Der Markt Trappstadt ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für seine Gewerbebetriebe sowie seine Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse voranzutreiben. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen werden.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wird der Markt Trapppstadt durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

 

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) finden Sie hier:
 

Fördersteckbrief des Marktes Trappstadt

 

Trappstadt, den 05.05.2022

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen dem Markt Trappstadt und der Arbeitsgemeinschaft „Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH | süc//dacor GmbH“

Der Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zwischen dem Markt Trappstadt und der Arbeitsgemeinschaft „Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH | süc//dacor GmbH“ wurde am 26.04.2022 unterzeichnet.

Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Musterkooperationsvertrag (Wirtschaftlichkeitslücke) in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsunterlagen keine diesbezüglichen Änderungen ergeben. Die dahingehende Stellungnahme des Marktes Trappstadt finden Sie hier:

Stellungnahme des Marktes Trappstadt zum Abschluss des Kooperationsvertrages

 

Trappstadt, den 05.05.2022

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 

Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie

Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie ist am 08.04.2022 beim Markt Trappstadt eingegangen.

 

Trappstadt, den 14.04.2022

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Marktgemeinderat des Marktes Trappstadt in seiner Sitzung vom 24.02.2022 das Angebot der Bietergemeinschaft „Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH | süc//dacor GmbH“ ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird.

Der Markt Trappstadt beabsichtigt deshalb, mit der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) „Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH | süc//dacor GmbH“ einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen. Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständigen Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.

Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:

Bekanntmachung des Marktes Trappstadt bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Trappstadt, den 09.03.2022

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR)

Der Markt Trappstadt führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.

Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens. Die Bieter haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Markt Trappstadt die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Der Markt Trappstadt behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.
 

Den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren finden Sie hier:

* Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Gemeindegebietes des Marktes Trappstadt beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse  zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.

Die Angebote sind bis zum 20.12.2021, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Markt Trappstadt
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Bürgermeister Michael Custodis

Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.


schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 1-facher Fertigung einzureichen.

 

Trappstadt, den 02.11.2021

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 

Markterkundung - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

Der Markt Trappstadt hat im Zeitraum vom 22.07.2021 bis zum 06.09.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens des Marktes Trappstadt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
 

Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.

 

Trappstadt, den 02.11.2021

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198

Der Markt Trappstadt gibt den Netzbetreibern, Infrastrukturinhabern und Investoren unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen unter dem Punkt "Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet" gemäß Ziffer 4.4 der Bayerischen Gigabitrichtlinie durch diese Bekanntmachung die Gelegenheit, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen (Markterkundung):

1. Ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in den kommenden drei Jahren geplant und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) wird dieser Ausbau führen?
2. Enthält die Darstellung der Ist-Versorgung Fehler?
3. Wurde Infrastruktur nach dem Stichtag 1. Juli im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt?
4. Sollen im Rahmen eines künftigen Auswahlverfahrens räumliche Lose gebildet werden?

Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR)

Ausbau der Breitbandversorgung - Verfahren 2

Der Markt Trappstadt ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für seine Gewerbebetriebe sowie seine Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Ortsbereichen signifikant aufzuwerten.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird der Markt Trappstadt durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

 

Das Förderverfahren wurde  abgebrochen. Es wird ein weiteres Förderverfahren auf Grundlage der neuen Bay. Breitband-Förderrichtlinie durchgeführt.


Trappstadt, den 31.12.2020

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Trappstadt gemäß Nr. 4.3 ff. BbR die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:

1. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen,

2. zur dokumentierten Ist-Versorgung und

3. zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
 

Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)


Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 28.02.2019 an folgende Adresse zu richten:
 

Markt Trappstadt
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.


Vielen Dank für Ihre Mühe!
 

Trappstadt, den 17.01.2019

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 

Ergebnis der Bestandsaufnahme

Darstellung der Ist-Versorgung in den auszubauenden Ortsbereichen

Der Markt Trappstadt hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet für den Ausbau der aktuell noch unterversorgten Ortsbereiche festgelegt. Das festgelegte  Gebiet ist zusammen mit der aktuellen Ist-Versorgung dieser Ortsbereiche in einer Karte dargestellt.

 

Trappstadt, den 17.01.2019

Michael Custodis
1. Bürgermeister

Ausbau der Breitbandversorgung - Verfahren 1

Der Markt Trappstadt ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für seine Gewerbebetriebe sowie seine Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Ortsbereichen signifikant aufzuwerten.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden. Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird der Markt Trappstadt durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

 

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:


Fördersteckbrief des Marktes Trappstadt

 

Trappstadt, den 18.12.2017

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen dem Markt Trappstadt und der süc // dacor GmbH

Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen dem Markt Trappstadt und der süc // dacor GmbH wurde am 26.09.2017 unterzeichnet.

Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden. Die dahingehende Stellungnahme des Marktes Trappstadt finden Sie hier:

Stellungnahme des Marktes Trappstadt zum Abschluss des Kooperationsvertrages

 

Trappstadt, den 18.12.2017

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 

Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung

Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 01.12.2017 durch Herrn Finanz- und Heimatstaatssekretär Albert Füracker an Herrn Bürgermeister Michael Custodis überreicht.

 

Trappstadt, den 01.12.2017

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Dem Markt Trappstadt lagen innerhalb der Angebotsfrist insgesamt zwei Angebote von Netzbetreibern vor, welche im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurden.

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Marktgemeinderat des Marktes Trappstadt in seiner Sitzung vom 06.07.2017 das Angebot der süc // dacor GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Der Markt Trappstadt beabsichtigt deshalb, mit der süc // dacor GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.

Die von der süc // dacor GmbH ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft. Die Prüfungsfeststellung wurde durch ein im Rahmen der Nachverhandlungen vorgelegtes modifiziertes Ausbauangebot ausgeräumt. Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur kann abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen werden.

Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
 

Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:

Bekanntmachung des Marktes Trappstadt bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

 

Trappstadt, den 22.08.2017

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

Der Markt Trappstadt führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Markt Trappstadt die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)


Die Teilnahmeanträge sind bis zum 24.10.2016, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Markt Trappstadt
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.


schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.

 

Trappstadt, den 19.09.2016

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 

Markterkundungsverfahren - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014

Der Markt Trappstadt hat im Zeitraum vom 22.06.2016 bis zum 28.07.2016 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens des Marktes Trappstadt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)


Der Markt Trappstadt setzt das Verfahren mit folgendem (geänderten) Erschließungsgebiet fort:

Erschließungsgebiet nach der Markterkundung
 

Trappstadt, den 19.09.2016

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Trappstadt gemäß Nr. 4.3 ff. BbR die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:

1. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen,

2. zur dokumentierten Ist-Versorgung und

3. zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.


Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)


Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 28.07.2016 an folgende Adresse zu richten:

Markt Trappstadt
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

Vielen Dank für Ihre Mühe!
 

Trappstadt, den 22.06.2016

Michael Custodis
1. Bürgermeister

 

Ergebnis der Bestandsaufnahme

Darstellung der Ist-Versorgung im Ortsbereich "Trappstadt - Ost"

Der Markt Trappstadt hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet für den Ortsbereich "Trappstadt - Ost" festgelegt. Das festgelegte Gebiet ist zusammen mit der aktuellen Ist-Versorgung dieses Ortsbereiches in einer Karte dargestellt.

 

Trappstadt, den 22.06.2016

Michael Custodis
1. Bürgermeister